Behandlungskosten
Gesetzlich versicherte Patienten
Für Versicherte gesetzlicher Kassen müssen die Fachzahnärzte seit dem 01.01.2002 eine Einstufung in die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) vornehmen.
Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gibt es Zuschüsse nur noch zu Behandlungen solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen, die in den Schweregrad 3, 4 und 5 der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) fallen. Auch da gilt die strenge gesetzliche Regelung des SGB V § 12, nach der nur die Kosten einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen kieferorthopädischen Versorgung übernommen werden dürfen.
Ist die kieferorthopädische Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt, werden von den Kosten für das erste Kind 80 %, für das zweite 90 % der Kassenleistung übernommen. Die Eigenleistung in Höhe von 20 bzw. 10 Prozent (§ 29 Abs. 2 SGB V) erstattet die GKV nur nach Abschluss der Behandlung gemäß § 29 Abs. 3 SGB V. Bei Abbruch durch Patient/Eltern oder Arzt verfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Leistungen, die über dieses Angebot hinausgehen, sind selbst zu zahlen.
Behandlungen die von der GKV nicht bewilligt werden – medizinisch aber nach wie vor notwendig sind (Behandlungen der Grade 1 und 2) – müssen von den Patienten bzw. deren Eltern selbst getragen werden.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine „notwendige, ausreichende und wirtschaftliche“,-nicht aber auf die modernste, effektivste oder ästhetischste kieferorthopädische Versorgung wie beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Wahlleistungen.
Privat versicherte Patienten
Soweit Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Versicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle ein. Abhängig von der Ausgestaltung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie eine Erstattung der Kosten. Bis zum Alter von 18 Jahren übernimmt die Beihilfe der öffentlichen Hand den Hauptanteil der Kosten. Bei Erwachsenen wird dies nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein.
Für Privatversicherte sind obige Ausgrenzungen noch gegenstandslos. Vielfach und zunehmend stoßen aber auch sie auf Erstattungsschwierigkeiten. So stößt die Erstattung der nachfolgend aufgelisteten Wahlleistungen auch bei privat versicherten Patientenzunehmend seitens der Kasse/ Beihilfe auf Ablehnung.
Wahlleistungen
Wahlleistungen führen regelmäßig sicher und zügig zu einem gewünschten optimalen Ergebnis. Und: Wahlleistungen erschöpfen sich nicht in der Auswahl von Spangenfarbe oder Größe, sondern ziehen sich durch alle Schritte der KFO: von der Diagnose bis zum Dauer-Adhäsiv-Retainer.
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
- präzisieren die Diagnoseergebnisse
- analysieren exakt Störungen im gesamten Gebisssystem
- ermöglichen eine gezielte Therapie
- helfen, Erkrankungen der Kiefergelenke vorzubeugen
- schaffen bereits bei Kindern und Jugendlichen optimale Voraussetzungen für den gewünschten Behandlungserfolg
- High-Tech-Innovationen bei Brackets fast
„unsichtbare“ Brackets aus Keramik und Fiberglas „edel“ wirkende goldfarbene Brackets
selbstligierende und miniaturisierte Brackets verkürzen mit ihren aktiven Haltefedern die Behandlungszeit - Innovative Therapiegeräte
intermaxilläre Federelemente wie z. B. Flex-Developer, Forsus, Sabbagh u.a.m. sorgen für eine gleichmäßige Kraftwirkung und präzisieren diese mit ihrer selbstregulierenden Wirkung - Retainer
moderne Alternativen erhöhen und sichern die Stabilität des Behandlungserfolges.
festsitzende Dauer-Adhäsiv-Retainer halten die Zähne quasi unsichtbar in Position. - Prophylaxe-Programm während der Multiband-Behandlung
- Entfernung aller weichen und harten Beläge
- Zahn-Politur
- Versiegelung von Zahnglattflächen
Finanzierungs- und Teilzahlungsangebote
Wahlleistungenunterliegen in jedem Fall der freien und privaten Vereinbarung zwischen Patient und Arzt. Auch wenn diese Gebühren nicht von den Kassen/ Beihilfe übernommen werden, brauchen die dadurch anfallenden Beträge niemanden davon abzuhalten, seinen Kindern gesunde, gerade Zähne und ein strahlendes Lachen zu schenken. Denn wir bieten Ihnen tragbare Finanzierungs- und Teilzahlungsmöglichkeiten.